Frankfurt: Geldstrafe, Teilausschluss, Teilausschluss auf Bewährung

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen zwischen dem 13. Februar und dem 23. Mai 2016 erhält Eintracht Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro und muss sein nächstes Bundesliga-Heimspiel gegen den FC Schalke 04 am 27. August 2016 (ab 15.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei muss der Fan-Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleiben.

Zudem erhält der Verein einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss für den Fan-Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang), der allerdings auf Bewährung ausgesetzt ist. Die Vollstreckung der Maßnahme erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Mai 2017.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 21. Januar 2016 gegen Eintracht Frankfurt verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der bis zum 6. Dezember 2016 zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein Teilausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung und die genannte Geldstrafe. Bis zu 30.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Insbesondere die Vorfälle in den beiden Relegationsspielen um den Bundesliga-Verbleib verlangten eine konsequente Ahndung, die sich im Widerruf der Bewährung niedergeschlagen hat. Andererseits waren dem Verein die intensiven Anstrengungen in der Auseinandersetzung mit den eigenen Fans zugute zu halten, zum Beispiel die Einrichtung eines Vereinsgerichts. Die erneute Bewährung bietet dem Klub und seinen Anhängern Chance und Motivation auf eine beanstandungsfreie neue Saison."

In der Rückrunde der abgelaufenen Saison 2015/2016 hatte es bei sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen ahndungswürdige Vorkommnisse mit Frankfurter Zuschauern gegeben. Dazu zählten der verbotene Einsatz von Pyrotechnik und das mehrmalige Zeigen von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten.

Eintracht Frankfurt hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen zwischen dem 13. Februar und dem 23. Mai 2016 erhält Eintracht Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro und muss sein nächstes Bundesliga-Heimspiel gegen den FC Schalke 04 am 27. August 2016 (ab 15.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei muss der Fan-Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleiben.

Zudem erhält der Verein einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss für den Fan-Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang), der allerdings auf Bewährung ausgesetzt ist. Die Vollstreckung der Maßnahme erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Mai 2017.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 21. Januar 2016 gegen Eintracht Frankfurt verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der bis zum 6. Dezember 2016 zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein Teilausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung und die genannte Geldstrafe. Bis zu 30.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Insbesondere die Vorfälle in den beiden Relegationsspielen um den Bundesliga-Verbleib verlangten eine konsequente Ahndung, die sich im Widerruf der Bewährung niedergeschlagen hat. Andererseits waren dem Verein die intensiven Anstrengungen in der Auseinandersetzung mit den eigenen Fans zugute zu halten, zum Beispiel die Einrichtung eines Vereinsgerichts. Die erneute Bewährung bietet dem Klub und seinen Anhängern Chance und Motivation auf eine beanstandungsfreie neue Saison."

In der Rückrunde der abgelaufenen Saison 2015/2016 hatte es bei sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen ahndungswürdige Vorkommnisse mit Frankfurter Zuschauern gegeben. Dazu zählten der verbotene Einsatz von Pyrotechnik und das mehrmalige Zeigen von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten.

Eintracht Frankfurt hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###