Drei Spiele Sperre für Wetklo von Mainz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Christian Wetklo vom Bundesligisten FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Wetklo bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wetklo war in der 88. Minute des Bundesligaspiels vom FSV Mainz 05 beim FC Augsburg am 3. November 2013 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Christian Wetklo vom Bundesligisten FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Wetklo bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wetklo war in der 88. Minute des Bundesligaspiels vom FSV Mainz 05 beim FC Augsburg am 3. November 2013 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.