Fünf Spiele Sperre für Hannovers Hoffmann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Andre Hoffmann vom Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Hoffmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hoffmann war in der 62. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 6. April 2014 von Schiedsrichter Peter Gagelmann (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Spieler fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt, die am 23. April ab 15.30 Uhr in der Frankfurter DFB-Zentrale stattfindet.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Andre Hoffmann vom Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Hoffmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hoffmann war in der 62. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 6. April 2014 von Schiedsrichter Peter Gagelmann (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Spieler fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt, die am 23. April ab 15.30 Uhr in der Frankfurter DFB-Zentrale stattfindet.