7000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des DFB hat Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während der Drittliga-Meisterschaftsspiele bei Holstein Kiel am 19. Oktober 2013, beim 1. FC Heidenheim am 30. November 2013 und bei Borussia Dortmund II am 14. Dezember 2013 wurde im Osnabrücker Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Die zweite Halbzeit der Partie in Heidenheim konnte wegen entsprechender Vorkommnisse erst mit einer Verzögerung von fünf Minuten angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des DFB hat Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während der Drittliga-Meisterschaftsspiele bei Holstein Kiel am 19. Oktober 2013, beim 1. FC Heidenheim am 30. November 2013 und bei Borussia Dortmund II am 14. Dezember 2013 wurde im Osnabrücker Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Die zweite Halbzeit der Partie in Heidenheim konnte wegen entsprechender Vorkommnisse erst mit einer Verzögerung von fünf Minuten angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.