7500 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das DFB-Sportgericht hat Drittligist Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

In der 31. und 45. Minute des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 19. April 2014 wurde im Hallenser Zuschauerblock jeweils ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen und explodierte dort. Das Spiel musst im zweiten Fall für sechs Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus wurde in der dritten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 3. Mai 2014 erneut ein Knallkörper im Zuschauerblock der Hallenser gezündet, zudem in der 47. Minute ein Bengalisches Feuer, eine Rauchbombe und ein Böller abgebrannt. Außerdem wurden in der 84. Minute des Drittligaspiels am 10. Mai 2014 gegen den SV Wacker Burghausen aus dem Hallenser Zuschauerblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das DFB-Sportgericht hat Drittligist Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

In der 31. und 45. Minute des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 19. April 2014 wurde im Hallenser Zuschauerblock jeweils ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen und explodierte dort. Das Spiel musst im zweiten Fall für sechs Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus wurde in der dritten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 3. Mai 2014 erneut ein Knallkörper im Zuschauerblock der Hallenser gezündet, zudem in der 47. Minute ein Bengalisches Feuer, eine Rauchbombe und ein Böller abgebrannt. Außerdem wurden in der 84. Minute des Drittligaspiels am 10. Mai 2014 gegen den SV Wacker Burghausen aus dem Hallenser Zuschauerblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.