2000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 23. Mai 2015 wurden im Hallenser Zuschauerbereich Leuchtfeuer gezündet. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 23. Mai 2015 wurden im Hallenser Zuschauerbereich Leuchtfeuer gezündet. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.