30.000 Euro Geldstrafe und 10.000 Euro Auflage für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen aufzuwenden und dies dem DFB-Sportgericht bis zum 31. Oktober 2014 nachzuweisen.

Während des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 1. März 2014 wurde aus dem Bremer Zuschauerblock mehrfach Leuchtspurmunition auf das Spielfeld geschossen sowie im Block massiv Pyrotechnik gezündet, was insbesondere zu Beginn der zweiten Halbzeit zu erheblicher Rauchentwicklung führte. Die Partie musste daraufhin für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen aufzuwenden und dies dem DFB-Sportgericht bis zum 31. Oktober 2014 nachzuweisen.

Während des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 1. März 2014 wurde aus dem Bremer Zuschauerblock mehrfach Leuchtspurmunition auf das Spielfeld geschossen sowie im Block massiv Pyrotechnik gezündet, was insbesondere zu Beginn der zweiten Halbzeit zu erheblicher Rauchentwicklung führte. Die Partie musste daraufhin für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.