5000 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor der zweiten Halbzeit des Drittliga-Meisterschaftsspiels bei Hansa Rostock am 26. Oktober 2013 wurden im Gästeblock vier Rauchkörper gezündet, wodurch die Partie erst mit dreiminütiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte. Darüber hinaus wurde beim Auswärtsspiel gegen den MSV Duisburg am 23. November 2013 zunächst in der 40. Minute eine Rauchbombe im Gästebereich gezündet. Vor dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit wurden dann erneut mehrere Rauchbomben im Hallenser Zuschauerblock entzündet. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor der zweiten Halbzeit des Drittliga-Meisterschaftsspiels bei Hansa Rostock am 26. Oktober 2013 wurden im Gästeblock vier Rauchkörper gezündet, wodurch die Partie erst mit dreiminütiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte. Darüber hinaus wurde beim Auswärtsspiel gegen den MSV Duisburg am 23. November 2013 zunächst in der 40. Minute eine Rauchbombe im Gästebereich gezündet. Vor dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit wurden dann erneut mehrere Rauchbomben im Hallenser Zuschauerblock entzündet. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.