15.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 1. April 2017 wurde im Berliner Zuschauerblock ein beleidigendes Banner gezeigt. Darüber hinaus wurden in der dritten Minute der Zweitligapartie bei Fortuna Düsseldorf am 9. April 2017 mehrere Rauchtöpfe im Gästebereich gezündet.

Ferner wurde in der 71. Minute des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 21. Mai 2017 im Berliner Zuschauerbereich massiv Pyrotechnik abgebrannt, so dass die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 1. April 2017 wurde im Berliner Zuschauerblock ein beleidigendes Banner gezeigt. Darüber hinaus wurden in der dritten Minute der Zweitligapartie bei Fortuna Düsseldorf am 9. April 2017 mehrere Rauchtöpfe im Gästebereich gezündet.

Ferner wurde in der 71. Minute des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 21. Mai 2017 im Berliner Zuschauerbereich massiv Pyrotechnik abgebrannt, so dass die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.