3850 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3850 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1280 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Anpfiff des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 27. September 2023 zündeten Duisburger Anhänger mindestens acht Blinker und Bengalische Fackeln. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit im Duisburger Zuschauerbereich mindestens drei weitere Blinker angesteckt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3850 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1280 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Anpfiff des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 27. September 2023 zündeten Duisburger Anhänger mindestens acht Blinker und Bengalische Fackeln. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit im Duisburger Zuschauerbereich mindestens drei weitere Blinker angesteckt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.