Das DFB-Sportgericht hat Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
In der 40. Spielminute des Drittliga-Meisterschaftsspiels gegen den FC Rot-Weiß Erfurt am 29. März 2014 wurden aus dem Heidenheimer Zuschauerblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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Das DFB-Sportgericht hat Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
In der 40. Spielminute des Drittliga-Meisterschaftsspiels gegen den FC Rot-Weiß Erfurt am 29. März 2014 wurden aus dem Heidenheimer Zuschauerblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.