Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Arnold

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian Arnold vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Arnold bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Maximilian Arnold war in der 32. Minute des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 10. August 2013 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/aa]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian Arnold vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Arnold bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Maximilian Arnold war in der 32. Minute des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 10. August 2013 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.