3300 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro belegt.

In der 59. Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 24. März 2018 durchbrachen einige Chemnitzer Anhänger den Zaun ihres Blockes und betraten vereinzelt den Innenraum. Schiedsrichter Benedikt Kempkes (Thür) unterbrach daraufhin die Partie für insgesamt zwölf Minuten, bis die Personen aus dem Innenraum entfernt, der Zaun repariert und das Spiel fortgesetzt werden konnte.

Des Weiteren wurde vor dem Drittligaspiel gegen den FC Hansa Rostock am 12. Mai 2018 im Chemnitzer Zuschauerblock ein Nebeltopf gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro belegt.

In der 59. Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 24. März 2018 durchbrachen einige Chemnitzer Anhänger den Zaun ihres Blockes und betraten vereinzelt den Innenraum. Schiedsrichter Benedikt Kempkes (Thür) unterbrach daraufhin die Partie für insgesamt zwölf Minuten, bis die Personen aus dem Innenraum entfernt, der Zaun repariert und das Spiel fortgesetzt werden konnte.

Des Weiteren wurde vor dem Drittligaspiel gegen den FC Hansa Rostock am 12. Mai 2018 im Chemnitzer Zuschauerblock ein Nebeltopf gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.