5500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

In der 67. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 3. Mai 2015 wurden im Rostocker Zuschauerblock ein Rauchgemisch und eine Bengalische Feuer gezündet.

In der 61. und in der 63. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 8. Mai 2015 wurden im Rostocker Zuschauerbereich jeweils pyrotechnische Leuchtfeuer entzündet.

In der 48. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 16. Mai 2015 wurden im Rostocker Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde dort während derselben Partie ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Mit Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 23. Mai 2015 wurde im Rostocker Zuschauerbereich eine Fahne angezündet, die von der Feuerwehr gelöscht werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

In der 67. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 3. Mai 2015 wurden im Rostocker Zuschauerblock ein Rauchgemisch und eine Bengalische Feuer gezündet.

In der 61. und in der 63. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 8. Mai 2015 wurden im Rostocker Zuschauerbereich jeweils pyrotechnische Leuchtfeuer entzündet.

In der 48. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 16. Mai 2015 wurden im Rostocker Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde dort während derselben Partie ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Mit Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 23. Mai 2015 wurde im Rostocker Zuschauerbereich eine Fahne angezündet, die von der Feuerwehr gelöscht werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.