Drei Spiele Sperre für Aalens Drexler

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominick Drexler vom Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Drexler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Drexler war in der 70. Minute des Zweitbundesligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 23. September 2014 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominick Drexler vom Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Drexler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Drexler war in der 70. Minute des Zweitbundesligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 23. September 2014 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.