Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 3000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtextremismus und Rassismus zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei den Tribünenbereich A3 geschlossen halten (ausgenommen den Pressesektor). Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit beträgt zehn Monate.

"Der DFB duldet keine rassistischen Verhaltensweisen"

Zuvor hatte der FSV Zwickau in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt die an ihn herangetragenen Vorwürfe eingeräumt und sich bei Spieler Shawn Barry vom Ligakonkurrenten FSV Frankfurt entschuldigt, der nach eigenen Angaben während des Drittligaspiels in Zwickau am 22. Oktober 2016 von Zwickauer Zuschauern rassistisch beleidigt worden war. Hinzu kam das Abbrennen von Pyrotechnik während des Drittligaspiels beim VfR Aalen am 28. Oktober 2016, ebenfalls durch Zwickauer Zuschauer. Der FSV Zwickau folgte dann in der Verhandlung auch dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, der das ausgesprochene Strafmaß beantragt hatte.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Der DFB duldet keine rassistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen auf seinen Sportplätzen und tritt diesen entschieden entgegen! Dazu hat sich auch der FSV Zwickau in der Verhandlung ganz klar bekannt und die Verantwortung für das Fehlverhalten einiger seiner Zuschauer übernommen. Das hat ganz erheblich zur Strafmilderung beigetragen."

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 3000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtextremismus und Rassismus zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei den Tribünenbereich A3 geschlossen halten (ausgenommen den Pressesektor). Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit beträgt zehn Monate.

"Der DFB duldet keine rassistischen Verhaltensweisen"

Zuvor hatte der FSV Zwickau in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt die an ihn herangetragenen Vorwürfe eingeräumt und sich bei Spieler Shawn Barry vom Ligakonkurrenten FSV Frankfurt entschuldigt, der nach eigenen Angaben während des Drittligaspiels in Zwickau am 22. Oktober 2016 von Zwickauer Zuschauern rassistisch beleidigt worden war. Hinzu kam das Abbrennen von Pyrotechnik während des Drittligaspiels beim VfR Aalen am 28. Oktober 2016, ebenfalls durch Zwickauer Zuschauer. Der FSV Zwickau folgte dann in der Verhandlung auch dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, der das ausgesprochene Strafmaß beantragt hatte.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Der DFB duldet keine rassistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen auf seinen Sportplätzen und tritt diesen entschieden entgegen! Dazu hat sich auch der FSV Zwickau in der Verhandlung ganz klar bekannt und die Verantwortung für das Fehlverhalten einiger seiner Zuschauer übernommen. Das hat ganz erheblich zur Strafmilderung beigetragen."

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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