720 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro belegt.

In der 2. Minute der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 2. April 2022 wurde im Paderborner Zuschauerbereich nach einem Torerfolg eine Rauchbombe gezündet. Dadurch verzögerte sich der nachfolgende Anstoß um etwa  20 Sekunden. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro belegt.

In der 2. Minute der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 2. April 2022 wurde im Paderborner Zuschauerbereich nach einem Torerfolg eine Rauchbombe gezündet. Dadurch verzögerte sich der nachfolgende Anstoß um etwa  20 Sekunden. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.