Sportgericht räumt Magdeburg Nachlass-Möglichkeit ein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist 1. FC Magdeburg im schriftlichen Einspruchs-Verfahren einen Nachlass auf die zuvor im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe gewährt. Demnach kann der Verein nunmehr bis zu 22.000 Euro der verhängten Geldstrafe in Höhe von 66.600 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen werden. Magdeburg hatte in seinem Einspruch einen Nachlass dafür beantragt.

Der Klub war am 26. Februar 2019 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit der Geldstrafe in Höhe von 66.600 Euro belegt worden. In der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen Union Berlin am 9. Dezember 2018 hatten Magdeburger Zuschauer mindestens 90 Bengalische Feuer abgebrannt. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Begegnung für eine Minute. In der 67. Spielminute waren im Magdeburger Zuschauerbereich darüber hinaus drei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist 1. FC Magdeburg im schriftlichen Einspruchs-Verfahren einen Nachlass auf die zuvor im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe gewährt. Demnach kann der Verein nunmehr bis zu 22.000 Euro der verhängten Geldstrafe in Höhe von 66.600 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen werden. Magdeburg hatte in seinem Einspruch einen Nachlass dafür beantragt.

Der Klub war am 26. Februar 2019 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit der Geldstrafe in Höhe von 66.600 Euro belegt worden. In der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen Union Berlin am 9. Dezember 2018 hatten Magdeburger Zuschauer mindestens 90 Bengalische Feuer abgebrannt. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Begegnung für eine Minute. In der 67. Spielminute waren im Magdeburger Zuschauerbereich darüber hinaus drei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.