8190 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8190 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 19. Januar 2024 zündeten Essener Anhänger neun Bengalische Feuer und sieben Blinker. Die Partie musste daraufhin für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem wurde im Essener Zuschauerbereich in der 61. Minute ein weiteres Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8190 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 19. Januar 2024 zündeten Essener Anhänger neun Bengalische Feuer und sieben Blinker. Die Partie musste daraufhin für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem wurde im Essener Zuschauerbereich in der 61. Minute ein weiteres Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.