Zwei Pokalspiele Sperre für Bochums Simunek

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Jan Simunek vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die zwei nächsten für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist Simunek bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also zum 30. Juni 2018.

Simunek war in der 43. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayern München am 10. Februar 2016 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Jan Simunek vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die zwei nächsten für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist Simunek bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also zum 30. Juni 2018.

Simunek war in der 43. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayern München am 10. Februar 2016 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.