Drei Spiele Sperre für Dortmunder Solga

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Solga vom Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Solga bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Solga war in der 61. Minute des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am 29. März 2014 von Schiedsrichter Markus Wingenbach (Altendiez) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Solga vom Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Solga bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Solga war in der 61. Minute des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am 29. März 2014 von Schiedsrichter Markus Wingenbach (Altendiez) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.