Ein Pokalspiel Sperre für Meppens Gommert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Gommert vom Regionalligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Pokalspiel seines Vereins auf Landes- oder DFB-Ebene belegt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Gommert war in der 24. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 8. August 2015 von Schiedsrichter Christian Dietz (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Gommert vom Regionalligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Pokalspiel seines Vereins auf Landes- oder DFB-Ebene belegt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Gommert war in der 24. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 8. August 2015 von Schiedsrichter Christian Dietz (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.