1800 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer drei Leuchtfeuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer drei Leuchtfeuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.