12.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der Partie der 2. Bundesliga zwischen dem VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf am 23. Februar 2014 in Bochum wurde unmittelbar vor Spielbeginn mehrfach Pyrotechnik, zudem in der 60. Spielminute ein Bengalo im Düsseldorfer Zuschauerblock gezündet. Bei der Begegnung zwischen dem Karlsruher SC und Fortuna Düsseldorf am 4. Mai 2014 wurde unmittelbar nach Wiederanpfiff im Düsseldorfer Zuschauerblock eine Rauchbombe abgebrannt. Direkt danach wurden wiederum im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der Partie der 2. Bundesliga zwischen dem VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf am 23. Februar 2014 in Bochum wurde unmittelbar vor Spielbeginn mehrfach Pyrotechnik, zudem in der 60. Spielminute ein Bengalo im Düsseldorfer Zuschauerblock gezündet. Bei der Begegnung zwischen dem Karlsruher SC und Fortuna Düsseldorf am 4. Mai 2014 wurde unmittelbar nach Wiederanpfiff im Düsseldorfer Zuschauerblock eine Rauchbombe abgebrannt. Direkt danach wurden wiederum im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.