5000 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 15. Oktober 2017 wurden im Wolfsburger Zuschauerblock einige pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 15. Oktober 2017 wurden im Wolfsburger Zuschauerblock einige pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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