Der SV Wehen Wiesbaden hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit Dynamo Dresden eingelegt. Die Begegnung hatte Dresden am 8. November 2019 mit 1:0 gewonnen.
Wehen Wiesbaden begründet seinen Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.
Wehen Wiesbaden hat nun noch Zeit, seinen Einspruch detailliert auszuführen. Das zuständige DFB-Sportgericht wird dann zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
[mm]
Der SV Wehen Wiesbaden hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit Dynamo Dresden eingelegt. Die Begegnung hatte Dresden am 8. November 2019 mit 1:0 gewonnen.
Wehen Wiesbaden begründet seinen Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.
Wehen Wiesbaden hat nun noch Zeit, seinen Einspruch detailliert auszuführen. Das zuständige DFB-Sportgericht wird dann zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.