"Geisterspiel" auf Bewährung, Geldstrafe und Auflage für Hansa Rostock

Nach zahlreichen Zuschauervorkommnissen in insgesamt sieben Drittligaspielen zwischen dem 1. August und dem 7. November 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren zu einem Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") verurteilt. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Zudem muss Hansa Rostock eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss dies dann aber dem DFB bis zum Ablauf der Bewährung nachweisen. Darüber hinaus erhält der Klub die Auflage, den Auftrag zur Zertifizierung des Stadion-Ordnungsdienstes zu erteilen, was bis zum 31. Januar 2016 nachgewiesen werden muss.

Zahlreiche Vorkommnisse beim Spiel gegen Magdeburg

Insbesondere während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 23. September 2015 gab es zahlreiche Vorkommnisse. So wurden erst im Magdeburger und unmittelbar danach im Rostocker Zuschauerbereich zahlreiche Nebeltöpfe und Bengalische Feuer gezündet. Daraufhin unterbrach Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) die Begegnung für zwei Minuten. Nachdem das Spiel wieder lief, wurde die Partie nach einer Minute erneut unterbrochen, da die Sichtverhältnisse wegen des Abbrennens der Pyrotechnik kein ordnungsgemäßes Spiel zuließen.

Nach einer weiteren Unterbrechung von etwa vier Minuten wurde die Begegnung fortgesetzt. Daraufhin wurden in beiden Zuschauerbereichen abermals pyrotechnische Gegenstände gezündet. Schiedsrichter Jablonski unterbrach daraufhin das Spiel und bat die Mannschaften in die Kabinen. Nach etwa zehn Minuten wurde die Partie wieder fortgesetzt.

Auch während des Drittligaspiels bei Erzgebirge Aue am 5. September 2015 fielen Rostocker Zuschauer unangenehm auf, als sie zahlreiche Nebeltöpfe zündeten und in den Innenraum warfen, was Brandflecken auf der Tartanbahn verursachte. Hinzu kommen Verfehlungen während der Drittligaspiele beim Chemnitzer FC am 1. August 2015, gegen die Stuttgarter Kickers am 26. August 2015, bei Holstein Kiel am 19. September 2015, beim VfB Stuttgart II am 30. Oktober 2015 und gegen die Würzburger Kickers am 7. November 2015.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach zahlreichen Zuschauervorkommnissen in insgesamt sieben Drittligaspielen zwischen dem 1. August und dem 7. November 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren zu einem Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") verurteilt. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Zudem muss Hansa Rostock eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss dies dann aber dem DFB bis zum Ablauf der Bewährung nachweisen. Darüber hinaus erhält der Klub die Auflage, den Auftrag zur Zertifizierung des Stadion-Ordnungsdienstes zu erteilen, was bis zum 31. Januar 2016 nachgewiesen werden muss.

Zahlreiche Vorkommnisse beim Spiel gegen Magdeburg

Insbesondere während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 23. September 2015 gab es zahlreiche Vorkommnisse. So wurden erst im Magdeburger und unmittelbar danach im Rostocker Zuschauerbereich zahlreiche Nebeltöpfe und Bengalische Feuer gezündet. Daraufhin unterbrach Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) die Begegnung für zwei Minuten. Nachdem das Spiel wieder lief, wurde die Partie nach einer Minute erneut unterbrochen, da die Sichtverhältnisse wegen des Abbrennens der Pyrotechnik kein ordnungsgemäßes Spiel zuließen.

Nach einer weiteren Unterbrechung von etwa vier Minuten wurde die Begegnung fortgesetzt. Daraufhin wurden in beiden Zuschauerbereichen abermals pyrotechnische Gegenstände gezündet. Schiedsrichter Jablonski unterbrach daraufhin das Spiel und bat die Mannschaften in die Kabinen. Nach etwa zehn Minuten wurde die Partie wieder fortgesetzt.

Auch während des Drittligaspiels bei Erzgebirge Aue am 5. September 2015 fielen Rostocker Zuschauer unangenehm auf, als sie zahlreiche Nebeltöpfe zündeten und in den Innenraum warfen, was Brandflecken auf der Tartanbahn verursachte. Hinzu kommen Verfehlungen während der Drittligaspiele beim Chemnitzer FC am 1. August 2015, gegen die Stuttgarter Kickers am 26. August 2015, bei Holstein Kiel am 19. September 2015, beim VfB Stuttgart II am 30. Oktober 2015 und gegen die Würzburger Kickers am 7. November 2015.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.