50.000 Euro Strafe und 50.000 Euro Auflage für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, in erster Linie im Hinblick auf das Bundesliga-Derby bei Eintracht Braunschweig am Samstag (ab 15.30 Uhr) einen Geldbetrag von 50.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden, was dem DFB nachzuweisen ist.

Bengalische Feuer, Leuchtkugel, Knallkörper

Vor und während des Bundesligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 8. November 2013 wurden im Hannoveraner Zuschauerblock mehrfach zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt. Nach Spielende wurde aus demselben Zuschauerbereich eine Leuchtkugel aufs Spielfeld geschossen.

Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 25. Januar 2014 im Hannoveraner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Dadurch wurde ein Zuschauer verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, in erster Linie im Hinblick auf das Bundesliga-Derby bei Eintracht Braunschweig am Samstag (ab 15.30 Uhr) einen Geldbetrag von 50.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden, was dem DFB nachzuweisen ist.

Bengalische Feuer, Leuchtkugel, Knallkörper

Vor und während des Bundesligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 8. November 2013 wurden im Hannoveraner Zuschauerblock mehrfach zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt. Nach Spielende wurde aus demselben Zuschauerbereich eine Leuchtkugel aufs Spielfeld geschossen.

Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 25. Januar 2014 im Hannoveraner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Dadurch wurde ein Zuschauer verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.