4000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Relegationshinspiels bei Darmstadt 98 am 16. Mai 2014 wurden im Bielefelder Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer und andere Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden während des Relegationsrückspiels am 19. Mai in Bielefeld immer wieder Gegenstände aus dem Block des Heimteams in Richtung der Gästespieler geworfen. Zudem wurde in der 53. Minute ein Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Relegationshinspiels bei Darmstadt 98 am 16. Mai 2014 wurden im Bielefelder Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer und andere Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden während des Relegationsrückspiels am 19. Mai in Bielefeld immer wieder Gegenstände aus dem Block des Heimteams in Richtung der Gästespieler geworfen. Zudem wurde in der 53. Minute ein Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.