4000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 10. Dezember 2023 brannten Dortmunder Zuschauer zwei pyrotechnische Gegenstände ab, wovon einer auf den Rasen geworfen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 10. Dezember 2023 brannten Dortmunder Zuschauer zwei pyrotechnische Gegenstände ab, wovon einer auf den Rasen geworfen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.