5000 Euro Geldstrafe für Gladbachs Sportdirektor Max Eberl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Max Eberl, den Sportdirektor des Bundesligisten Borussia Mönchengladbach, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Eberl hatte sich während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 17. März 2018 unsportlich gegenüber dem Trainer des gegnerischen Teams geäußert.

Eberl hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Max Eberl, den Sportdirektor des Bundesligisten Borussia Mönchengladbach, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Eberl hatte sich während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 17. März 2018 unsportlich gegenüber dem Trainer des gegnerischen Teams geäußert.

Eberl hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.