2000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Kurz vor Spielbeginn bis kurz nach Anpfiff des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 20. Dezember 2014 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Kurz vor Spielbeginn bis kurz nach Anpfiff des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 20. Dezember 2014 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.