10.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und eines weiteren unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel der 2. Bundesliga beim FC Ingolstadt am 26. April 2013 wurden in der 91. Minute im Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet.

Beim Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den FSV Frankfurt am 19. Mai 2013 wurde beim Einlaufen der beiden Mannschaften eine Rauchbombe im Braunschweiger Zuschauerblock abgebrannt. In der 59. Minute wurde dort ein Böller gezündet. Zudem drangen ab der 87. Minute mehrere Zuschauer in den Innenraum ein, ohne das Spielfeld zu betreten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und eines weiteren unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel der 2. Bundesliga beim FC Ingolstadt am 26. April 2013 wurden in der 91. Minute im Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet.

Beim Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den FSV Frankfurt am 19. Mai 2013 wurde beim Einlaufen der beiden Mannschaften eine Rauchbombe im Braunschweiger Zuschauerblock abgebrannt. In der 59. Minute wurde dort ein Böller gezündet. Zudem drangen ab der 87. Minute mehrere Zuschauer in den Innenraum ein, ohne das Spielfeld zu betreten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.