4000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Testspiels gegen den SC Verl und Borussia Dortmund II am 12. Januar 2013 in Rheda-Wiedenbrück wurden im Dortmunder Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer sowie eine erhebliche Menge an Rauchpulver gezündet. Im weiteren Verlauf des Spiels wurden in beiden Halbzeiten erneut pyrotechnische Gegenstände im Dortmunder Block abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[fl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Testspiels gegen den SC Verl und Borussia Dortmund II am 12. Januar 2013 in Rheda-Wiedenbrück wurden im Dortmunder Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer sowie eine erhebliche Menge an Rauchpulver gezündet. Im weiteren Verlauf des Spiels wurden in beiden Halbzeiten erneut pyrotechnische Gegenstände im Dortmunder Block abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.