Sportgericht weist Hannovers Einspruch erneut zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 auch in mündlicher Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen. Es folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 17. Dezember 2019. Die Begegnung hatte Darmstadt am 25. November 2019 mit 2:1 gewonnen.

"Dieses sehenswerte Tor hätte hundert Jahre lang gezählt, mit der Änderung der Regel 9 zu Saisonbeginn zählt es nicht mehr. Weder dem Videoassistenten noch dem Schiedsrichter kann ein Regelverstoß nachgewiesen werden. Die Aberkennung des Treffers ist letztlich eine unanfechtbare schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, zum Urteil. 

Hannover hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 2:2-Ausgleich durch Marc Stendera kurz vor Schluss regelwidrig von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 auch in mündlicher Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen. Es folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 17. Dezember 2019. Die Begegnung hatte Darmstadt am 25. November 2019 mit 2:1 gewonnen.

"Dieses sehenswerte Tor hätte hundert Jahre lang gezählt, mit der Änderung der Regel 9 zu Saisonbeginn zählt es nicht mehr. Weder dem Videoassistenten noch dem Schiedsrichter kann ein Regelverstoß nachgewiesen werden. Die Aberkennung des Treffers ist letztlich eine unanfechtbare schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, zum Urteil. 

Hannover hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 2:2-Ausgleich durch Marc Stendera kurz vor Schluss regelwidrig von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.