4500 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines Falles von nicht ausreichendem Ordnungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 18. April 2015 wurden aus dem Münsteraner Zuschauerblock nach vorangegangen Provokationen aus dem Heimbereich rund 20 gefüllte Becher in den angrenzenden Heimblock geworfen. Münsteraner Zuschauer versuchten zudem erfolglos, über den Zaun zu klettern. Rund zehn Minuten nach Spielende durchquerten zumindest 100 Gästezuschauer das erste Verbindungstor. Aus dieser Gruppe heraus wurden etwa einen Meter lange und drei Zentimeter dicke Erdnägel aus Eisen, die auf der Fläche zwischen beiden Toren lagerten, in Richtung Ordner geworfen. Es wurde niemand getroffen. Drei Ordner wurden durch Schläge und Tritte leicht verletzt.

Darüber hinaus war in der 90. Minute des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 9. Mai 2015 ein Zuschauer aus dem Münsteraner Zuschauerblock auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines Falles von nicht ausreichendem Ordnungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 18. April 2015 wurden aus dem Münsteraner Zuschauerblock nach vorangegangen Provokationen aus dem Heimbereich rund 20 gefüllte Becher in den angrenzenden Heimblock geworfen. Münsteraner Zuschauer versuchten zudem erfolglos, über den Zaun zu klettern. Rund zehn Minuten nach Spielende durchquerten zumindest 100 Gästezuschauer das erste Verbindungstor. Aus dieser Gruppe heraus wurden etwa einen Meter lange und drei Zentimeter dicke Erdnägel aus Eisen, die auf der Fläche zwischen beiden Toren lagerten, in Richtung Ordner geworfen. Es wurde niemand getroffen. Drei Ordner wurden durch Schläge und Tritte leicht verletzt.

Darüber hinaus war in der 90. Minute des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 9. Mai 2015 ein Zuschauer aus dem Münsteraner Zuschauerblock auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.