10.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 23. und 50. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 23. März 2014 wurde im Frankfurter Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet. Darüber hinaus wurde in der 53. Minute durch Frankfurter Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 23. und 50. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 23. März 2014 wurde im Frankfurter Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet. Darüber hinaus wurde in der 53. Minute durch Frankfurter Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.