10.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 18. September 2015 wurden bei einem Eckball Gegenstände aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock in die Nähe des Bochumer Spielers geworfen. Außerdem warf ein Düsseldorfer Anhänger in der 23. Spielminute der Zweitligapartie gegen den MSV Duisburg am 20. November 2011 ein Feuerzeug in Richtung der Eckfahne.

Zudem wurden in der 28. und 41. Spielminute des Meisterschaftsspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. Oktober 2015 im Düsseldorfer Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 18. September 2015 wurden bei einem Eckball Gegenstände aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock in die Nähe des Bochumer Spielers geworfen. Außerdem warf ein Düsseldorfer Anhänger in der 23. Spielminute der Zweitligapartie gegen den MSV Duisburg am 20. November 2011 ein Feuerzeug in Richtung der Eckfahne.

Zudem wurden in der 28. und 41. Spielminute des Meisterschaftsspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. Oktober 2015 im Düsseldorfer Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.