Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der 48. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Viktoria 1889 Berlin am 30. Juli 2022 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der 48. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Viktoria 1889 Berlin am 30. Juli 2022 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.