79.500 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 79.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Januar 2024 zündeten Stuttgarter Anhänger 69 Bengalische Feuer. Hierfür gab es eine Strafe von 69.000 Euro.

Darüber hinaus warfen Stuttgarter Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 27. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem betrat ein Stuttgarter Zuschauer in der 57. Minute das Spielfeld. Für diese beiden Vorkommnisse gab es eine Strafe von 10.500 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 79.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Januar 2024 zündeten Stuttgarter Anhänger 69 Bengalische Feuer. Hierfür gab es eine Strafe von 69.000 Euro.

Darüber hinaus warfen Stuttgarter Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 27. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem betrat ein Stuttgarter Zuschauer in der 57. Minute das Spielfeld. Für diese beiden Vorkommnisse gab es eine Strafe von 10.500 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

###more###