10.600 Euro Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3530 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 6. August 2023 schossen Saarbrücker Zuschauer zwei Raketen ab und zündeten vier Rauchkörper. Zwischen der ersten und sechsten Minute entzündeten Gästeanhänger zudem weitere sechs Rauchkörper, drei Knallkörper und 13 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3530 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 6. August 2023 schossen Saarbrücker Zuschauer zwei Raketen ab und zündeten vier Rauchkörper. Zwischen der ersten und sechsten Minute entzündeten Gästeanhänger zudem weitere sechs Rauchkörper, drei Knallkörper und 13 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.