Sportgericht reduziert Geldstrafe für Schalke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die am 27. Juni 2022 gegen Bundesliga-Aufsteiger FC Schalke 04 wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe um 10.000 Euro auf 83.160 Euro reduziert. Davon kann der Verein bis zu 27.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2023 nachzuweisen wäre.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagt dazu: "Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung blieb der Zusammenhang zwischen dem Platzsturm und den Verletzungen einiger Schalker Zuschauer fraglich. Daher haben wir die Sanktion entsprechend angepasst."

Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 7. Mai 2022 wurden im Fanblock der Gastgeber mindestens 40 Bengalische Feuer und acht blaue, weiße und schwarze Rauchtöpfe gezündet, der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Weiterhin wurden während des Spiels insgesamt 31 rote und weiße Bengalische Feuer gezündet.

Außerdem stürmten ungefähr 1500 bis 2000 Schalker Anhänger nach dem Abpfiff unkontrolliert das Spielfeld. Auch hier wurden mehrere Leuchtfackeln und Rauchtöpfe gezündet. Es gab mehrere verletzte Personen, darunter mindestens vier Schwerverletzte. Ein Polizeibeamter wurde zusätzlich auf dem Arena-Ring im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Anhänger verletzt.

Der Verein hat dem heutigen Urteil im Rahmen der mündlichen Verhandlung zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die am 27. Juni 2022 gegen Bundesliga-Aufsteiger FC Schalke 04 wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe um 10.000 Euro auf 83.160 Euro reduziert. Davon kann der Verein bis zu 27.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2023 nachzuweisen wäre.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagt dazu: "Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung blieb der Zusammenhang zwischen dem Platzsturm und den Verletzungen einiger Schalker Zuschauer fraglich. Daher haben wir die Sanktion entsprechend angepasst."

Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 7. Mai 2022 wurden im Fanblock der Gastgeber mindestens 40 Bengalische Feuer und acht blaue, weiße und schwarze Rauchtöpfe gezündet, der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Weiterhin wurden während des Spiels insgesamt 31 rote und weiße Bengalische Feuer gezündet.

Außerdem stürmten ungefähr 1500 bis 2000 Schalker Anhänger nach dem Abpfiff unkontrolliert das Spielfeld. Auch hier wurden mehrere Leuchtfackeln und Rauchtöpfe gezündet. Es gab mehrere verletzte Personen, darunter mindestens vier Schwerverletzte. Ein Polizeibeamter wurde zusätzlich auf dem Arena-Ring im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Anhänger verletzt.

Der Verein hat dem heutigen Urteil im Rahmen der mündlichen Verhandlung zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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