Zwei Spiele Sperre für Dresdens Gueye

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Cheikh Gueye vom Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Gueye bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gueye war in der 47. Minute des Zweitligaspiels gegen Union Berlin am 9. August 2013 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/aa]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Cheikh Gueye vom Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Gueye bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gueye war in der 47. Minute des Zweitligaspiels gegen Union Berlin am 9. August 2013 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.