45.120 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.120 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 16. Dezember 2023 zündeten Kieler Anhänger mindestens 28 Blinker. Zudem entzündeten Kieler Zuschauer in der 52. Minute sieben Bengalische Feuer, wovon eins auf den Rasen geworfen wurde. Die Partie musste daraufhin für 45 Sekunden unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten Kieler Anhänger im Laufe der zweiten Halbzeit 15 Blinker, 21 Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.120 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 16. Dezember 2023 zündeten Kieler Anhänger mindestens 28 Blinker. Zudem entzündeten Kieler Zuschauer in der 52. Minute sieben Bengalische Feuer, wovon eins auf den Rasen geworfen wurde. Die Partie musste daraufhin für 45 Sekunden unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten Kieler Anhänger im Laufe der zweiten Halbzeit 15 Blinker, 21 Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.