300 Euro Geldstrafe für Stefan Krämer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Krämer, den Trainer des Drittligisten FC Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Krämer hatte sich in der 27. Minute des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 25. April 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) geäußert und verhalten und war daraufhin vom Unparteiischen aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/yh]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Krämer, den Trainer des Drittligisten FC Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Krämer hatte sich in der 27. Minute des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 25. April 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) geäußert und verhalten und war daraufhin vom Unparteiischen aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.