28.000 Euro Geldstrafe für Bundesligist Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff der ersten Halbzeit bis zur dritten Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 8. Dezember 2013 wurden im Berliner Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Beim Auswärtsspiel bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2013 wurden vor einem Eckstoß für die Borussia Gegenstände aus dem Berliner Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen. Die Begegnung musste dadurch unterbrochen werden und konnte erst nach einer Stadiondurchsage wieder fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff der ersten Halbzeit bis zur dritten Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 8. Dezember 2013 wurden im Berliner Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Beim Auswärtsspiel bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2013 wurden vor einem Eckstoß für die Borussia Gegenstände aus dem Berliner Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen. Die Begegnung musste dadurch unterbrochen werden und konnte erst nach einer Stadiondurchsage wieder fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.