Zuschauer-Teilausschluss, Geld- und Bewährungsstrafe sowie Auflage für RW Erfurt

Nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.

Vom verhängten Zuschauer-Teilausschluss betroffen ist das Erfurter Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am Sonntag (ab 14 Uhr). So müssen in diesem Heimspiel die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Zudem ist die Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus für dieses Spiel untersagt.

Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 (oder vergleichbare Blöcke, sollte der Umbau bereits erfolgt sein) geschlossen bleiben müssten, wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Erheblich ins Gewicht fielen die Vorgänge während des Erfurter Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 14. Dezember 2015, als zwei Kinder im Erfurter Zuschauerblock verletzt wurden. Zuvor waren im Stadion zu Beginn der zweiten Halbzeit pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise in Richtung angrenzender Zuschauerblöcke geworfen beziehungsweise geschossen worden. Zudem hatten Erfurter Zuschauer in der ersten Halbzeit auf der Haupttribüne Magdeburger Zuschauer attackiert.

Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer während des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 24. Oktober 2015 ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt und in der 45. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 23. Januar 2016 einen Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.

Vom verhängten Zuschauer-Teilausschluss betroffen ist das Erfurter Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am Sonntag (ab 14 Uhr). So müssen in diesem Heimspiel die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Zudem ist die Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus für dieses Spiel untersagt.

Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 (oder vergleichbare Blöcke, sollte der Umbau bereits erfolgt sein) geschlossen bleiben müssten, wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Erheblich ins Gewicht fielen die Vorgänge während des Erfurter Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 14. Dezember 2015, als zwei Kinder im Erfurter Zuschauerblock verletzt wurden. Zuvor waren im Stadion zu Beginn der zweiten Halbzeit pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise in Richtung angrenzender Zuschauerblöcke geworfen beziehungsweise geschossen worden. Zudem hatten Erfurter Zuschauer in der ersten Halbzeit auf der Haupttribüne Magdeburger Zuschauer attackiert.

Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer während des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 24. Oktober 2015 ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt und in der 45. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 23. Januar 2016 einen Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.