15.600 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 15.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 2. März 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände. Zudem brannten Düsseldorfer Anhänger im Rahmen des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 30. März 2024 22 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 15.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 2. März 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände. Zudem brannten Düsseldorfer Anhänger im Rahmen des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 30. März 2024 22 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.