Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 8. August 2015 wurden im Bremer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben in unterschiedlichen Farben gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 8. August 2015 wurden im Bremer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben in unterschiedlichen Farben gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.