21.000 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 26. Juli 2015 wurden im Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet. Vor der Partie gegen RB Leipzig am 15. August 2015 wurde am Innenraumzaun des Braunschweiger Zuschauerblock ein verunglimpfendes Banner gezeigt.

Des Weiteren wurde beim Auswärtsspiel bei Arminia Bielefeld am 21. August 2015 mehrfach Pyrotechnik abgebrannt. In der 14. Minute nahm ein Bielefelder Ordner ein verunglimpfendes Transparent gegen den Willen der Braunschweiger Anhänger ab. Daraufhin stürmten 15 bis 20 Gästezuschauer den Innenraum, wo es zu kurzzeitigen körperlichjen Auseinandersetzungen mit den Ordnungskärften kam. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Knallkörper aus dem Braunschweiger Zuschauerblock geworfen, wodurch zwei Polizisten und ein Ordner verletzt wurden. Die gesamte Situation dauerte etwa drei Minuten, in der Schiedsrichter René Rohde (Rostock) das Spiel untebrochen hatte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 26. Juli 2015 wurden im Braunschweiger Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet. Vor der Partie gegen RB Leipzig am 15. August 2015 wurde am Innenraumzaun des Braunschweiger Zuschauerblock ein verunglimpfendes Banner gezeigt.

Des Weiteren wurde beim Auswärtsspiel bei Arminia Bielefeld am 21. August 2015 mehrfach Pyrotechnik abgebrannt. In der 14. Minute nahm ein Bielefelder Ordner ein verunglimpfendes Transparent gegen den Willen der Braunschweiger Anhänger ab. Daraufhin stürmten 15 bis 20 Gästezuschauer den Innenraum, wo es zu kurzzeitigen körperlichjen Auseinandersetzungen mit den Ordnungskärften kam. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Knallkörper aus dem Braunschweiger Zuschauerblock geworfen, wodurch zwei Polizisten und ein Ordner verletzt wurden. Die gesamte Situation dauerte etwa drei Minuten, in der Schiedsrichter René Rohde (Rostock) das Spiel untebrochen hatte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.